AGB


AGBs Hundeschule

  1. Das vereinbarte Honorar ist zu Beginn der Ausbildung fällig.
  2. Bricht der Ausbilder die Ausbildung ab, so wird der Teilbetrag für die nicht durchgeführten Ausbildungsstunden zurückerstattet.
  3. Bei Abbruch der Ausbildung durch den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Teilerstattung.
  4. Um bei der Ausbildung die gewünschten Ergebnisse zu erzielen ist es Vorraussetzung, dass sich der Auftraggeber an die Anweisungen des Ausbilders hält.
  5. Der Auftraggeber haftet wie ein Hundehalter (§ 33 BGB) für die durch den Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für die des Hundezentrums Rhein-Main zugefügten Schäden, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hundezentrums Rhein-Main zurückzuführen. Deshalb sichert der Auftraggeber zu, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und ein gültiges Impfzeugnis vorhanden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, das Hundezentrum Rhein-Main von der Haftung für Ansprüche Dritter (§ 834 BGB) für durch den Hund verursachte Schäden freizustellen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Rhein-Main Hundeschule zurückzuführen.
  6. Gerichtsstand für Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen, ist Sitz des Hundezentrums Rhein-Main.
  7. Wir speichern Ihre Daten ausschließlich für den Gebrauch des Hundezentrums Rhein-Main. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  8. Bildmaterial aus den Kursen kann bis auf Widerruf zu Werbezwecken des Hundezentrums Rhein-Main (Internet, Broschüren, Flyer, etc.) genutzt werden.

AGBs Hundepension

 

1. Verpflichtungen des Hundezentrums Rhein-Main

Das Hundezentrum Rhein-Main verpflichtet sich, den aufgenommenen Hund während der vereinbarten Betreuungs- beziehungsweise Pensionsdauer fachgerecht, tierschutzgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt zu betreuen.

Dem Hund wird täglich ausreichend Bewegung sowie Freilauf auf den gesicherten und eingezäunten Auslaufflächen gewährt. Die Unterbringung erfolgt entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Hundes sowie unter Berücksichtigung seines Gesundheitszustandes, seines Verhaltens und seiner Sozialverträglichkeit.

Die Unterbringung und Betreuung erfolgt grundsätzlich in sozial verträglichen Gruppen mit anderen Hunden. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt durch das Hundezentrum Rhein-Main unter Berücksichtigung von Größe, Temperament, Alter, Sozialverhalten und individuellen Bedürfnissen der Hunde.

Sofern es aus verhaltensbedingten, gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist, behält sich das Hundezentrum Rhein-Main vor, Hunde zeitweise oder dauerhaft getrennt von der Gruppe unterzubringen.

Treten während des Aufenthaltes deutlich erkennbare gesundheitliche Auffälligkeiten, auffällige psychische Veränderungen oder auffälliges Verhalten auf, insbesondere sichtbare Verletzungen, offensichtliche Krankheitsanzeichen oder Eingewöhnungsschwierigkeiten, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen, wird der Hundehalter unverzüglich informiert.

Eine tägliche gesundheitliche Untersuchung des Hundes im veterinärmedizinischen Sinne ist nicht Bestandteil der Betreuung. Die Information erfolgt ausschließlich bei im Rahmen der üblichen Betreuung erkennbaren und auffälligen Veränderungen.

Besonderheiten hinsichtlich Fütterung, Medikamentengabe, Allergien, Erkrankungen oder sonstiger individueller Bedürfnisse des Hundes sind vor Aufnahme schriftlich festzuhalten.

2. Tierärztliche Versorgung und Vollmacht

Der Hundehalter erteilt dem Hundezentrum Rhein-Main hiermit ausdrücklich die Vollmacht, den Hund im Krankheitsfall, bei Verletzungen, Unfällen oder sonstigen medizinischen Notfällen einem Tierarzt oder einer Tierklinik eigener Wahl vorzustellen und dort alle aus tierärztlicher Sicht notwendigen Untersuchungen sowie medizinisch erforderlichen Behandlungen durchführen zu lassen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Hundehalter nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist.

Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche tierärztlichen Leistungen, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente sowie gegebenenfalls notwendige stationäre Aufenthalte unmittelbar auf seinen Namen und auf seine Rechnung erfolgen.

Das Hundezentrum Rhein-Main ist nicht verpflichtet, für tierärztliche Kosten in Vorleistung zu treten.

Sämtliche aus der tierärztlichen Behandlung entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Hundehalter.

3. Verpflichtungen des Hundehalters

Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seinen Hund während des Aufenthaltes verursacht werden, insbesondere für Schäden oder Verletzungen an anderen Hunden, Menschen, Mitarbeitenden, Einrichtungen oder Gegenständen des Hundezentrums Rhein-Main, sofern diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Hundezentrums Rhein-Main zurückzuführen sind.

Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund über einen vollständigen und gültigen Impfschutz gemäß den jeweils geltenden veterinärmedizinischen Empfehlungen verfügt.

Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von Parasitenbefall, insbesondere Flöhen, Milben, Würmern und Giardien, sein.

Der Hundehalter ist verpflichtet, sämtliche bekannten gesundheitlichen Einschränkungen, Vorerkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie bekannte Unverträglichkeiten oder aggressionsrelevante Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden vor Betreuungsbeginn vollständig mitzuteilen.

Der Hundehalter versichert, dass der Hund grundsätzlich sozialverträglich ist und keine bekannten Verhaltensweisen zeigt, die eine Gefahr für andere Hunde, Menschen oder Mitarbeitende darstellen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, sämtliche für das Vertragsverhältnis und die Betreuung relevanten Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Notfallkontakte, des Versicherungsstatus einschließlich eines Wechsels oder Wegfalls der Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie Änderungen des Gesundheitszustandes, des Verhaltens, der Medikation oder sonstiger wesentlicher Umstände des Hundes.

Werden bekannte Auffälligkeiten oder Erkrankungen verschwiegen, haftet der Hundehalter für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.

Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes unerwartet läufig werden, ist das Hundezentrum Rhein-Main berechtigt, zusätzliche organisatorische Maßnahmen zu treffen. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

4. Vergütung und vorzeitige Beendigung

Die vereinbarte Vergütung ist für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe geschuldet.

Bricht der Hundehalter den Vertrag während der vereinbarten Pensionsdauer vorzeitig ab oder holt den Hund vorzeitig ab, bleibt die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung bestehen.

5. Abholung des Hundes

Der Hund ist unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person abzuholen.

Wird der Hund nicht fristgerecht abgeholt und erfolgt innerhalb von 8 Tagen keine Rückmeldung des Hundehalters, ist das Hundezentrum Rhein-Main berechtigt, den Hund in einem Tierheim oder einer vergleichbaren geeigneten Einrichtung unterzubringen.

Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Haftung

Das Hundezentrum Rhein-Main haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

Für sonstige Schäden haftet das Hundezentrum Rhein-Main bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei Verletzungen, die im Rahmen des üblichen Sozialverhaltens, des Spiels oder trotz fachgerechter Aufsicht zwischen Hunden entstehen, wird eine Haftung ausgeschlossen, sofern kein schuldhaftes Verhalten des Hundezentrums Rhein-Main vorliegt.

Für altersbedingte Beschwerden, plötzlich auftretende Erkrankungen, bestehende Vorerkrankungen oder sonstige nicht vorhersehbare gesundheitliche Entwicklungen wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Hundezentrums Rhein-Main zurückzuführen sind.

7. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

8.Foto- und Videoaufnahmen

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass das Hundezentrum Rhein-Main während des Aufenthaltes Foto- und Videoaufnahmen des Hundes zu Dokumentations-, Informations- und Werbezwecken, insbesondere für die Website und Social-Media-Kanäle, erstellen und verwenden darf.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.